Wichtige Informationen für Schweizer Versender, die Warensendungen in die EU verschicken.
Versenden Sie Kleinwaren oder Pakete mit Warenwerten unter EUR 150.- in die EU? Möchten Sie, dass die Kundinnen und Kunden bei Erhalt der Sendung keine Steuern und Zölle bezahlen müssen? Mit der neuen «Import One Stop Shop» Versandlösung profitieren Sie von vielen Vorteilen:
- Attraktive Versandkosten für deine Kunden
- Transparente Versandkosten für die Empfänger Ihrer Sendungen
- Optimierte Zustellzeiten durch einfachere Verarbeitung
- Optimale Versandlösung für Pakete und Kleinsendungen über IOSS
So funktioniert’s
- IOSS Registrierung
Zuerst muss sich ein Schweizer Versandhändler für das IOSS registrieren. Diese Registrierung kann er jedoch nicht selbst vornehmen, sondern benötigt dafür einen im MSI (Member State of Identification) ansässigen Vermittler, zum Beispiel ein Treuhandunternehmen als Fiskalvertreter. Dieser registriert den Schweizer Händler im IOSS-Portal der EU und übernimmt für ihn die monatliche EU-Mehrwertsteuererklärung.
- Europäische MWST im Webshop abbilden
Wie auch Händler innerhalb der EU muss der Schweizer Onlinehändler die jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze des Ziellandes in seinem Webshop ausweisen.
Für Warensendungen nach Deutschland bedeutet das beispielsweise 19 % statt 8,1 % wie in der Schweiz.
Gängige E-Commerce-Lösungen können unterschiedliche Mehrwertsteuersätze je nach Lieferland automatisch darstellen.
- Warenwert, Transportkosten und Mehrwertsteuer sind auf der Rechnung separat auszuweisen
Der intrinsische Warenwert (ohne Transportkosten, Versicherung und Mehrwertsteuer) darf im Rahmen von IOSS 150 EUR nicht übersteigen. Damit der ausländische Zoll dies überprüfen kann, müssen diese Beträge in der Kundenrechnung und in der Zolldeklaration separat ausgewiesen werden.
- IOSS-Nummer in den EAD-Daten übermitteln
Die IOSS-Nummer des Schweizer Händlers muss bei Kleinwarensendungen in den EAD-Daten übermittelt werden (als ‚Sender Tax Number‘). Bei Paketsendungen erfolgt die Übermittlung dieser Nummer über die Frachtbriefinformationen.
- Monatliche IOSS-Meldungen
Schweizer Onlinehändler melden die verschiedenen ausländischen Mehrwertsteuerbeträge und überweisen sie an den Vermittler. Der MSI-Vermittler sorgt dafür, dass die Mehrwertsteuerabrechnung erstellt und die Zahlungen an das jeweilige lokale Steueramt geleistet werden.
Haben Sie Fragen zu unseren Dienstleistungen? Kontaktieren Sie uns unkompliziert.
Anwendungsbereich
Die IOSS-Versandlösungen sind für Schweizer Versandhändler (Geschäftskunden), die Warensendungen mit einem intrinsischen Warenwert bis EUR 150.- an Privatpersonen in die EU versenden (B2C) und nicht möchten, dass der Empfänger bei Ankunft Zölle und Mehrwertsteuer nachbezahlen muss. Die Waren müssen sich am Zeitpunkt des Verkaufs in der Schweiz befinden.
Die IOSS-Versandlösung wird ab dem 01. Juli 2021 in Kraft treten. Die IOSS-Registrierung kann ab sofort über einen in der EU ansässigen Vermittler vorgenommen werden.
Häufige Fragen
Wo finde ich mehr Informationen zu IOSS?
Was passiert, wenn ich mich micht ans IOSS halte?
IOSS ist freiwillig; wenn aber ein Kunde das IOSS-System wählt, muss die Abrechnung, MWST-Erhebung und Abführung korrekt für alle seine Sendungen erfolgen, die unter das IOSS Schema fallen.
Ist IOSS überall anwendbar oder gibt es Ausnahmen?
Die IOSS-Regelung gilt nicht für Güter mit Konsumsteuern, wie Tabak oder Alkohol. Zudem darf der intrinsische Warenwert EUR 150.- nicht übersteigen. Ebenso beschränkt sich der IOSS auf B2C Sendungen für Privatkunden.
Wo muss ich die IOSS Nummer vermerken?
Je nach System:
Begleitpapiere International und Frachtbrief GK: «Sender Tax Number»
In Datatransfer: <sender><Taxnumber>
Falls Sie Ihre Sendungen im Webshop Connector International versenden, wenden Sie sich an Ihren Verkaufsberaterin / Verkaufsberater.
Welche IOSS Nummer muss ich für meine Markplätze nutzen?
Die Schweizer Versandhändler erhalten vom Marktplatz die IOSS Nummer und müssen für alle Marktplatzverkäufe diese Nummer verwenden.
Können Geschenksendungen und Warenmuster mit IOSS verschickt werden?
Geschenksendungen oder Warenmuster können mit IOSS versendet werden – vorausgesetzt, der Absender ist IOSS registriert und deklariert die Sendungen mit deren Sachwert.
Hat IOSS auch einen Einfluss auf die Sendungsvorbereitung von Zeitungen /Zeitschriften?
Wünscht der Schweizer Absender, dass der Empfänger in der EU bei Erhalt seiner Zeitung/Zeitschrift/ Publikation keine Abgaben bezahlen muss, kann er sich für IOSS registrieren und die entstehenden Kosten übernehmen.
Das Vorgehen ist analog dem Versand von Kleinwaren:
- IOSS-Registrierung
- vor der Sendungsaufgabe die EAD-Datenerfassung inkl. IOSS-Nummer
- anbringen von Harmonized Label (inkl. CN 22/Barcode) auf der Sendung
Die IOSS-Registrierung in der EU ist freiwillig. Trägt der Empfänger allfällige Kosten, kann der Absender von einer IOSS-Registrierung absehen.
Welche Alternativen gibt es, wenn ich meine Sendungen nicht mit dem IOSS Scheme versenden möchte?
- DAP (Delivery at Place)
- CBF (Close Border Fulfillment)
- OSS (One Stop Shop, nur innerhalb der EU)
- DDP (Delivery Duty Paid) mit separater MWST-Registrierung in jedem Zielland
Wieso gibt es das IOSS?
Aufgrund der Abschaffung der MWST-Freigrenzen innerhalb der EU für Sendungen mit geringem Wert von ausserhalb der EU (alte Freigrenze von EUR 22.-), wird jede Sendung, die aus einem Drittland wie der Schweiz in die EU verschickt wird, ab dem ersten Euro MWST-pflichtig. Um hier eine Vereinfachung für die Versender zu erwirken und auch das Cross Border Shoppingerlebnis der Onlineshopper sicherzustellen, hat die EU IOSS initiiert.
Wichtig zu wissen
Verzollungsgebühren
In der Regel werden mit IOSS keine Verzollungsgebühren oder Abgaben beim Empfänger fällig. Im Postverkehr kann es aber in gewissen Zielländern vereinzelt vorkommen, dass Postgesellschaften trotz IOSS noch eine Verzollungsgebühr vom Empfänger verlangen.
Laufzeiten
Es gelten die üblichen Laufzeiten der Post. Da das IOSS zeitgleich mit dem Wegfall der Freigrenzen für geringerwertige Sendungen geht (22 EUR Freigrenze) einhergeht, und somit jede Sendung in die EU neu MWST-pflichtig ist, kann es aufgrund des grossen neuen mehrwertsteuerpflichtigen Importvolumens anfänglich zu Verzögerungen kommen.
Teilnehmende Zielländer
Die IOSS-Versandlösung kann für Sendungen in alle EU-Länder genutzt werden. Da das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland (UK) die EU verlassen hat, kann die IOSS-Versandlösung nicht für Sendungen in das Vereinigte Königreich Grossbritannien und Nordirland (UK) genutzt werden.
Frankieren
Die Sendungen werden herkömmlich frankiert, aufgrund der Wareninhalte muss bei Kleinwaren jeweils ein Harmonized-Label verwendet werden und bei Paketen ein Frachtbrief. Die IOSS-Nummer muss nicht auf dem Label angebracht werden.
Postaufgabe
Die Sendungen können wie gewohnt am Postschalter aufgegeben oder der Abholung mitgegeben werden.
Ausschluss
Sendungen mit verbrauchersteuerlichen Inhalten können nicht mit der IOSS-Versandlösung verschickt werden.
