CPNP-Meldung als Händler – Was Kosmetikmarken 2026 wissen müssen
Der Eintritt in den europäischen Kosmetikmarkt erfordert mehr als nur Produktqualität. Er erfordert regulatorische Präzision.
Gemäß der EU-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 müssen kosmetische Produkte vor dem Inverkehrbringen im Cosmetic Product Notification Portal (CPNP) gemeldet werden. Allerdings wird häufig ein entscheidender Punkt übersehen: Unter bestimmten Umständen können auch Händler (Distributoren) meldepflichtig sein.
In diesem Leitfaden erläutern wir, wann eine CPNP-Meldung als Händler erforderlich ist und wie die Compliance korrekt strukturiert wird.
Was ist das CPNP und warum ist es wichtig?
Das CPNP ist das offizielle EU-Portal, das den zuständigen Behörden schnellen Zugriff auf Produktinformationen ermöglicht.
Dadurch werden Rückverfolgbarkeit, Verbraucherschutz und regulatorische Transparenz sichergestellt. Folglich muss die Meldung vor dem erstmaligen Inverkehrbringen innerhalb der EU erfolgen.
Wann muss ein Händler eine CPNP-Meldung vornehmen?
Ein Händler ist nicht automatisch meldepflichtig. Bestimmte Handlungen können jedoch zusätzliche Verpflichtungen auslösen.
Eine CPNP-Meldung als Händler ist insbesondere erforderlich, wenn:
Das Produkt aus einem Drittland importiert wird
Die Kennzeichnung geändert wird
Das Produkt unter eigener Marke vermarktet wird
Das Produkt in einem weiteren Mitgliedstaat eingeführt wird
Daher ist eine sorgfältige Rollenprüfung vor Markteintritt unerlässlich.
Händler vs. Verantwortliche Person – Häufiges Missverständnis
Oft wird angenommen, dass ausschließlich die Verantwortliche Person für die CPNP-Meldung zuständig ist. Dies ist grundsätzlich korrekt. Ändert der Händler jedoch das Produkt oder importiert es aus einem Drittland, können zusätzliche Verpflichtungen entstehen.
Entscheidend ist die klare Abgrenzung zwischen:
Pflichten der Verantwortlichen Person
Meldepflichten auf Händlerebene
Eine strukturierte Compliance-Strategie minimiert regulatorische Risiken.
Praktische Herausforderungen bei der Händler-Meldung
Typische Probleme sind:
Falsche Produktkategorisierung
Unvollständige Inhaltsstoffdokumentation
Abweichungen zwischen Kennzeichnung und CPNP-Daten
Fehlende Abstimmung mit der Verantwortlichen Person
Eine fehlerhafte Meldung kann zu Verzögerungen oder Haftungsrisiken führen.
Fazit
Eine CPNP-Meldung als Händler ist nicht in jedem Fall erforderlich. Wird sie jedoch ausgelöst, muss sie professionell und rechtskonform erfolgen.
Klare Rollenverteilung, vollständige Dokumentation und strukturierte Einreichung gewährleisten einen sicheren EU-Markteintritt.